Stoffe, die fr die Befrderung durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden mssen, um gefhrlichen Reaktionen zu verhindern, sind nach Sondervorschrift A209 zur Befrderung im Luftverkehr nicht zugelassen.

Bei einer chemischen Stabilisierung ist auerdem die Sondervorschrift A209 zu beachten. Diesem Stoff wurde daher fr die Datenbank GEFAHRGUT zustzlich zu den Angaben in Tabelle 3-1 die Sondervorschrift A209 zugeordnet.